Wertermittlung

Bei Kauf oder Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien biete ich Ihnen Markwertermittlungen gemäß § 194 BauGB an.

Alternativ biete ich Kurzgutachten beziehungsweise Stellungnahmen zum aktuellen Marktwert der Immobilie.

Solche Wertermittlungen sind nicht nur bei Kauf und Verkauf nützlich, sondern auch bei Erbschaftsauseinandersetzungen oder bei der Aufstellung vermögensrechtlicher Verträge. Sie dienen der Ermittlung des Zugewinns in Ehescheidungsverfahren oder zur allgemeinen Werterkennung und helfen bei Entscheidungsfindungen.

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